Elterninfos

Schulanmeldung und Schulanfang

So funktioniert die Anmeldung:

Alle Familien unseres Schulbezirks, deren Kinder schulpflichtig werden, entnehmen die Anmeldetermine bitte der örtlichen Presse, unserer Internetseite oder den Aushängen in den Kindergärten bzw. Kindertagesstätten.

 

Vorgehen bei Krankmeldung

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, informieren Sie bitte bis spätestens 7:30 Uhr das Schulsekretariat 📞 (037382) 81266 oder online. Dazu nutzen Sie bitte den QR-Code oder den Link und füllen das hinterlegte Formular aus. 

 

Link zur Krankmeldung Ihres Kindes:    https://t1p.de/csywo

 

Am ersten Schulbesuchstag nach der Erkrankung ist verpflichtend eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abzugeben. Ohne schriftliche Entschuldigung gelten die versäumten Tage als unentschuldigte Fehltage und es könnte eine Meldung an das Landratsamt Mittelsachsen erfolgen.

Bei einer Häufung von einzelnen Krankheitstagen kann ein amtsärztliches Gutachten durch die Schulleitung gefordert werden.

(siehe Sächsische Schulbesuchsordnung (SBO §2 Abs.1)

 

Denken Sie außerdem an die Essenabbestellung.

 

 

Schulferien

Schuljahr 2026/2027

Schulanfangsfeier: Samstag, 15.08.2026

Erster Schultag: Montag, 17.08.2026

Ferienvonbis
Herbstferien12.10.202623.10.2026
Weihnachtsferien23.12.202601.01.2027
Winterferien08.02.202719.02.2027
Osterferien30.03.202702.04.2027
Sommerferien12.07.202720.08.2027
Unterrichtsfreie Tage

07.05.2027

18.05.2027

 
freibeweglicher Ferientag  

Sportunterricht

Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit vollständiger Sportkleidung möglich.

 

Für den Schulsport werden insbesondere benötigt:

  • Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen entsprechen (keine Gymnastikschuhe, Ballerinas)

  • kurze Sporthose und Sportshirt

  • lange Sportbekleidung (Sportplatz)

Schmuck muss grundsätzlich abgelegt werden. Pflaster zum Überkleben von Ohrringen sind nicht erlaubt.

 

Schulterlanges Haar sowie Haar, welches das Sichtfeld einschränkt, ist zusammenzubinden. (Erlass zur Sicherheit im Schulsport Az:24-6860.40/56/3) Ein zweiter Haargummi sollte immer in der Sporttasche sein.

 

Brillenträger sollten eine Sportbrille tragen.

 

Ärztliche Atteste und Teilsportbefreiungen erhält der jeweilige Sport- bzw. Schwimmlehrer. Hierzu gelten folgende Bestimmungen:

  • ein- bis zweimal durch schriftliche Bitte um Befreiung vom Sportunterricht durch die Eltern

  • bis zu 4 Wochen durch den Haus-oder Facharzt

  • Dauer- oder Teilsportbefreiungen müssen grundsätzlich beim Jugendärztlichen Dienst (LRA Mittelsachsen) beantragt werden

Schulessen

Die Kinder der ersten Klasse erhalten ihr Mittagessen in der Kita „Pfiffikusland“.

 

Das Unternehmen VielfaltMenü verpflegt die Kinder der zweiten bis vierten Klassen im neuen Speisesaal direkt auf dem Schulgelände. Sie können auf Wunsch die Speisen unter folgendem Link online bestellen: VielfaltMenü – So viel mehr als gutes Essen (vielfaltmenue.com)

 

Bitte denken Sie daran, im Krankheitsfall das Essen abzubestellen.

  • Ranzen am Vorabend packen

  • vollständige Schulmaterialien

  • Hausaufgaben erledigen

  • gewissenhaft kontrollieren

  • mit allen Sinnen lernen

  • nachfragen, wenn man etwas nicht verstanden hat

  • lieber täglich ein klein wenig lernen, als alles auf einmal

  • für Entspannung sorgen

  • gemeinsame Lesezeit einplanen

  • ausgeschlafen sein

Hausaufgaben

Hausaufgaben werden laut Schulordnung Grundschulen (SOGS § 20) im Unterricht besprochen und dienen der Festigung des Unterrichtsstoffes. Die Ferien werden von Hausaufgaben freigehalten. Als Richtwert gilt dabei eine Unterrichtsstunde.

Bewertungskriterien der Kopfnoten (SOGS§18)

Betragenumfasst Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage und angemessenen Umgang mit Konflikten, Rücksichtnahme, Toleranz und Gemeinsinn sowie Selbsteinschätzung.
Fleiß

umfasst Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit beim Erfüllen von Aufgaben.

 

Mitarbeitumfasst Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, Beteiligung im Unterricht, Selbstständigkeit, Kreativität sowie Verantwortungsbereitschaft
Ordnungumfasst Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Einhalten von Regeln und Absprachen sowie Bereithalten notwendiger Unterrichtsmaterialien.

Bedeutung der Fachnoten (SOGS §18)

Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden mit folgenden Noten bewertet:

NoteBeschreibung
1 (sehr gut)wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
2 (gut)wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht;
3 (befriedigend)wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;
4 (ausreichend)wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;
5 (mangelhaft)wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
6 (ungenügend)wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Bewertungsmaßstab:

Note 1:98 -100 %
Note 2:85 – 97 %
Note 3:65 – 84 %
Note 4:40 – 64 %
Note 5:20 – 39 %
Note 6:bis 19 %

Welche Fächer werden benotet?

Klasse 2Klasse 3Klasse 4
Deutschalle Fächer außer Englischalle Fächer
Mathematik  
Sachunterricht  

  Kopfnoten werden in der Klasse 2 bis 4 erteilt. In Klassenstufe 1 erfolgt eine verbale Einschätzung.

Bildungsberatung

In den ersten Wochen der ersten Klasse findet die Schuleingangsdiagnostik statt. Daran schließt sich bereits das erste Bildungsberatungsgespräch an.

 

Nachdem die Schuleingangsphase mit Beendigung der zweiten Klasse abgeschlossen ist, gilt es schon darüber nachzudenken, wie es nach der Grundschule für Ihr Kind weitergeht.

 

Im SSG §17 (1) heißt es:

  • Jede Schule und jeder Lehrer haben die Aufgaben, die Eltern und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen zu unterstützen.

Datenschutz

Gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien geben Sie auf den entsprechenden Formularen Ihre Wünsche zum Umgang mit persönlichen Daten, Fotos und Videos an. Für unsere Schule ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Schule und Bildung zuständig ( ).

 

Mit der Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen fotografiert wird (Schulanfang, Sportfeste, etc.) erklären Sie automatisch Ihre Fotoerlaubnis. Ein entsprechender Aushang weist Sie mit Betreten des Geländes darauf hin.

Versicherungsschutz

Alle Schüler sind auf dem direkten Schulweg, während des Unterrichtes und bei Schulveranstaltungen versichert. Wichtig ist, dass Ihr Kind diesen Weg sicher kennt. Waren 1. Hilfe-Maßnahmen notwendig, werden Sie informiert.