Lutherplatz 4
09326 Geringswalde

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Hausordnung

HAUSORDNUNG – Zusammenleben in der Schulgemeinschaft

 

Die Schule ist für uns ein wichtiger Ort des Lernens und des Spielens. In unserem Haus wollen sehr viele Kinder lernen und ihre Freizeit verbringen. Deshalb haben wir gemeinsam für die Unterrichtszeit, Pausenzeit und die Nachmittagszeit Regeln aufgestellt. 

Eltern und Schüler lesen alle Punkte der Hausordnung gründlich durch und handeln danach.

 

Unterrichtsstunde

Unterrichtszeit

Pausenzeiten

1. Stunde

07:30 Uhr – 08:15 Uhr

 

 

 

10 Minuten Frühstückspause

2. Stunde

08:25 Uhr – 09:10 Uhr

 

 

 

20 Minuten Hofpause

3. Stunde

09:30 Uhr – 10:15 Uhr

 

4. Stunde

10:25 Uhr – 11:10 Uhr

 

 

 

Mittagspause/Hofpause

5. Stunde

11:35 Uhr – 12:20 Uhr

 

6. Stunde

12:30 Uhr – 13:15 Uhr

 

 

Der Unterricht kann im Blockunterricht angeboten werden. 

Die Schüler der 1. Klassen gehen nach Unterrichtsschluss in den Hort und nehmen ihr Essen in der Kindertageseinrichtung „Pfiffikusland“ ein.

 

1.         7.00 Uhr wird die Schule geöffnet. 

Jeder Schüler darf in der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.20 Uhr eintreffen, in sein Klassenzimmer gehen und sich nach eigenen Wünschen beschäftigen. 

Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr, die Eingangstür wird geschlossen.

Haben wir erst später Unterricht, warten wir bis zur Pause, ehe wir das Schulhaus betreten.

Im Interesse der selbstständigen Früherziehung und im Interesse eines reibungslosen Schulbetriebes begleiten Eltern die Kinder nur bis zum Schultor und nicht in das Schulgebäude. Ausnahme ist die Eingewöhnung der Klassen 1 bis zu den Herbstferien.                

 

2.         Während des Unterrichts bleiben die Eingangstüren geschlossen, Lehrer und Erzieher achten darauf. Die Schüler sind nicht berechtigt, Erwachsenen die Haustür zu öffnen. Die Fenster öffnen und schließen nur die Lehrer oder Erzieher. 

 

3.         Gäste melden sich im Sekretariat an.      

 

4.         Gespräche mit Lehrkräften erfolgen nur nach Unterrichtsschluss und vorheriger Abstimmung.

 

5.         Eltern informieren unverzüglich das Sekretariat über Änderungen der persönlichen Daten (Adressen, Telefonnummern).

 

6.         Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht. Bei Krankheit muss am ersten Fehltag die Schule bis 07:30 Uhr durch die Eltern informiert werden.  Die Abmeldung sollte telefonisch oder per LernSax erfolgen. Am ersten Schulbesuchstag ist verpflichtend eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenleiter abzugeben. Sonst gelten die versäumten Tage als unentschuldigt.

 

7.         Zur Abholung von Unterrichtsmaterialien im Klassenraum nach Unterrichtsschluss ist das Sekretariat bzw. der Hort zu informieren. 

                                   

8.         In der Schule tragen wir Hausschuhe. Unsere Sachen hängen wir ordentlich an die Garderobe. Unsere Sporttasche stellen wir ins Regal. Für Geld und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Fundsachen geben wir im Sekretariat oder im Hort ab.

 

9.         Im Unterricht arbeiten wir aufmerksam mit und stören nicht mutwillig.

 

10.       Wir halten alle Arbeitsmittel vollständig bereit, gehen mit den Lehrmitteln sorgsam um und fertigen die Hausaufgaben pünktlich und gewissenhaft an.

             Der Hort bietet den Raum, die Zeit sowie einen Ansprechpartner für die Hausaufgabenerledigung an.  Dieses Angebot findet nicht bei Personalmangel, vor Feiertagen sowie freitags statt.

 

11.       Wir verhalten uns Lehrern, Erziehern, anderen erwachsenen Personen und Mitschülern gegenüber höflich und rücksichtsvoll. Wir gehen freundlich miteinander um und lachen niemanden aus. Mobbing, Erpressung und Diebstahl sind untersagt.

 

12.        Kein Schüler verlässt ohne Aufforderung das Schulgelände. 

               

13 a)     Die Pause ist zum Erholen da. Deshalb wollen wir uns leise im Schulhaus bewegen. 

Wir rennen nicht, tun niemandem weh und werfen keine Gegenstände herum.

Beschimpfungen, Bedrohungen – erst recht körperliche Gewalt – gehören nicht in unsere Schulgemeinschaft. Konflikte wollen wir friedlich lösen. Gelingt es uns nicht, suchen wir Hilfe bei den Lehrern und Erziehern.

 

13 b)    Nach dem Essen achten wir auf einen sauberen Arbeitsplatz.

 

14.        Die Schultreppe ist durch ein Geländer gesichert. Das Klettern und Rutschen daran kann gefährlich werden. Darum lassen wir es sein!

 

15.        Unsere Toiletten wollen wir sauber halten. Nach der Benutzung waschen wir uns die Hände. Wir nehmen keine Speisen und Getränke mit auf die Toilette.

 

15 a)     Bei günstigem Wetter ist Hofpause. Wir ziehen uns zügig an und warten am Ausgang auf den aufsichtsführenden Lehrer. Wir tragen wettergerechte Kleidung. Auf dem Hof stehen uns Spiele zur Verfügung. Wir spielen miteinander und nehmen Rücksicht auf andere. Sollte ein Ball einmal auf die Straße rollen, sagen wir dem aufsichtsführenden Lehrer Bescheid.

 

15 b)     Bei schlechter Witterung ist Hauspause. Es wird zweimal klingeln. Alle Schüler halten sich im Klassenzimmer auf. Ballspiele und Seilspringen sind nicht erlaubt.

 

16.        In der zweiten Hofpause besteht die Möglichkeit an der Schulspeisung teilzunehmen. Wir verhalten uns im Speisesaal leise, befolgen die Anweisungen der Aufsichtsführenden. Die Tische werden sauber und ordentlich verlassen. Jeder Schüler wischt seinen Platz ab. 

 

17.        Bei Zimmerwechsel beachten wir die Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer.

 

18.        Nach der letzten Unterrichtsstunde bringen wir unseren Arbeitsplatz in Ordnung und stellen die Stühle hoch. Alle Schüler verlassen ohne zu bummeln das Zimmer. Hortkinder der Klasse 1 treten auf dem Schulhof an. Die anderen Kinder melden sich im Hort. Nach den Hausaufgaben im Klassenzimmer räumen wir unseren Platz auf und stellen alle Stühle hoch. Nach Unterrichtsschluss warten alle Eltern vor dem Schultor auf ihre Kinder. 

 

19.        Wir erfüllen unsere Ordnungsaufträge gewissenhaft.

 

20.        Wenn die Schüler der Klassen 2, 3 und 4 mit dem Fahrrad zur Schule kommen, brauchen sie eine Erlaubnis der Eltern. Jeder ist für sein Fahrrad selbst verantwortlich. Deshalb soll es vom Fahrradfahrer richtig gesichert werden. Die Schule und der Hort übernehmen keine Haftung!

 

21.        Zu Veranstaltungen am Nachmittag warten wir auf dem Schulhof bis wir abgeholt werden. Das trifft auch für Sportgruppen bei Benutzung der Turnhalle zu.

Den benutzten Raum verlassen wir wieder ordentlich.

 

22.        Alarm wird durch Ertönen des Signaltons (Heulton) ausgelöst.  Bei Alarm verlassen alle Klassen und Gruppen geschlossen, zügig aber ruhig, unter Führung des Lehrers oder  des Erziehers, das Schulhaus zum nächstliegenden Ausgang und suchen den Sammelpunkt neben der Kirche auf.

 

23.        Das Benutzen von elektronischem Spielzeug in der Schule (z.B. Spielekonsolen) ist während des gesamten Schulbetriebes nicht gestattet. Wird damit gespielt, werden diese durch den Lehrer eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Dort können sie von den Eltern abgeholt werden. Die Schule übernimmt für Beschädigung oder Verlust keine Haftung.

 

24 a)     Das Mitbringen von Feuerzeugen, Messern und Waffen jeglicher Art – auch Spielzeugwaffen - sowie Munition ist strengstens verboten! Bei Nichteinhaltung werden derartige Gegenstände durch die Lehrer oder Erzieher eingezogen. Die Polizei wird gegebenenfalls informiert.

 

24 b)    Besitz und Konsum von Alkohol, Zigaretten, E-Zigaretten und Drogen auf dem Schulgelände sind verboten.

 

25.        Ein Handy ist in der Schule, im Hort und bei Schulveranstaltungen nicht erwünscht. In begründeten Ausnahmefällen darf nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer ein Handy mitgebracht werden. Das Handy darf während der gesamten Schul- und Hortzeit nicht benutzt werden und muss ausgeschaltet sein. Ansonsten wird dieses durch den Lehrer oder Erzieher eingezogen und kann am Ende des Unterrichtstages vom Schüler abgeholt werden. Die Schule bzw. der Hort übernehmen für Beschädigung oder Verlust keine Haftung. 

 

26.        Die Smartwatch-Uhr muss sich während der gesamten Schul- und Hortzeit im Schulmodus befinden. Ist das nicht so, wird sie durch den Lehrer oder Erzieher eingezogen und kann am Ende des Schultages vom Schüler abgeholt werden. Schule und Hort übernehmen für Beschädigung oder Verlust keine Haftung.

 

 

 

Halten wir uns mutwillig nicht an diese Regeln, so dass Mitschülern, Erwachsenen oder Schulgegenständen Schaden zugefügt wird, werden wir und unsere Eltern zur Verantwortung gezogen. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden.

Sportfreundliche Schule

Bewegte Kinder haben´s leichter. Seit 2010 tragen wir das Gütesiegel „Sportfreundliche Schule“ und integrieren Bewegung in den Schulalltag.